Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 391

Datierung: 1386

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Alheid von Sulzbach, Äbtissin, und der Konvent des Klosters zu Gottesthal im Rheingau im Mainzer Bistum gelegen, legen ihre Schulden offen.

Vollregest:

Alheid von Sulzbach (Sultzbach), Äbtissin, und der Konvent des Klosters zu Gottesthal (Gotzdal, Gotztal), im Rheingau (Ringauwe) im Mainzer Bistum gelegen, bekennen, dass sie wegen der großen Not bei Christen und Juden Schulden gemacht haben.
Mit Zustimmung ihres "lieben gnädigen Herrn" Adolf, Erzbischof zu Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen, Vormund des Stiftes Speyer (Spire), verkaufen sie nun kraft dieser Urkunde dem Niclas Milwer (Mylwer) von Frankfurt (Franckefurd), jetzt wohnhaft in Mainz (Mencze), so lange er lebt eine jährliche Geldgülte in Höhe von 60 Gulden, Mainzer Währung, gegen eine Summe Geld, die Niclas ihnen gezahlt hat und die sie zum Nutzen des Klosters verwendet haben. Sie geloben, die Gülte jährlich am Martinstag [11. November] dem Niclas bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde zu Mainz oder Bingen (Binge), wo Niclas dies wünscht, ohne irgendwelche Einschränkungen auf ihre Kosten zu bezahlen.
Als Sicherheit stellen Äbtissin und Konvent zu Unterpfand ihre Aue im Rhein vor Eltville (gegen Eltvil ober yn dem Ryne) genannt die fraue(n) auwe von Gotzdaill sowie ihre Hof in Eltville genannt der frauwe(n) hoff von Goczdaill mit all seinem Zubehör in der Stadt und Gemarkung Eltville. Diese Güter geben für 10 Gulden Geld Leibgeding dem Phien Rulma(n) mede czum flozze zu Mainz und 5 Malter Korngülte, ebenfalls als Leibgeding, die das Kloster den Kindern des mittlerweile verstorbenen Herrn Peter (Ped(er)s) auf den Eltviller Gütern und auch auf die Aue verkauft haben. Und dazu gibt das Kloster als Sicherheit den großen Hof im Dorf Erbenheim bei Wiesbaden (Wesebade(n)) und alle anderen Güter, es seien Äcker, Wiesen, Gülten, Gerechtsame in Erbenheim und seiner Gemarkung, nichts ausgenommen, die sämtlich unbelastet sind. Die Aue hat das Kloster in einer besonderen besiegelten Urkunde für Niclas Milwer beschrieben.
Gerät das Kloster in Zahlungsverzug, kann Niclas am 11. November die ausstehende Gülte bei Juden leihen und die Unterpfänder bei den jeweiligen zuständigen Ortsgerichten einklagen, bis er sein Geld samt aller im Mahnverfahren angefallenen Kosten erhalten hat. Danach sind die Unterpfänder wieder freizugeben. Stirbt Niclas, wird die Jahresgülte nur noch anteilmäßig an den Berechtigten ausgezahlt, und wird dann eingestellt.
Äbtissin und Kloster kündigen ihr Siegel an. Der Erzbischof will zur Bestätigung der Abmachung ebenfalls sein Siegel über dasjenige des Klosters anhängen.
- Datum Maguntie ... 1386.

Quellenansicht

fol. 391r
fol. 391v
fol. 392r

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 391, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1629 (Zugriff am 24.04.2024)