Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 354v [01]

Datierung: 23. Februar 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt die Brüder Garich und Joselin samt Ehefrauen, Kindern, Mägden und Knechten zu seinen Judenbürgern an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] nimmt die Brüder Garich und Joselin samt Ehefrauen (wybe), Kindern, Mägden und Knechten zu seinen Judenbürgern an. Sie dürfen drei Jahre lang nach Belieben im Erzstift Mainz (Mencze), in der Stadt Buchen (Bucheim) oder in anderen erzstiftischen Städten Wohnung nehmen. Er wird sie in den drei Jahren rechtlich verantworten, schirmen und schützen wie andere Juden des Stiftes. Als Gegenleistung zahlen sie ihm jährlich am Martinstag [11. November] 37 schwere Gulden. Zu weiteren Zahlungen dürfen sie von niemandem gedrängt werden. Sie dürfen das Erzstift während der drei Jahre nur verlassen, wenn zuvor der gesamte Zins bezahlt wurde. Wer sie rechtlich belangen will, soll dies vor Christen oder Juden (mit umbesprochen Cristen und Juden) tun, wie dies Judenrecht ist.
- Datum Aschaffenburg in vigilia beati Mathei apostoli ... 1385.

[Notitia:] In gleicher Form wurde dem Juden Jacob, den Söhnen seines Bruders und deren Familiaren ein Urkunde ausgestellt.

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fol. 354v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 354v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1558 (Zugriff am 26.04.2024)