Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 658.

StA Wü, MIB 10 fol. 366v

Datierung: 13. Januar 1385

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Konrad vom Romrod bekennt für sich und seine Lehenserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz ihn zum Mannen des Stiftes genommen hat.

Vollregest:

Konrad (Conrad) vom Romrod (Romerade) bekennt für sich und seine Lehenserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr" sie aus besonderer Gnade zu Mannen des Stiftes genommen hat. Dafür sind ihnen 20 Gulden verschrieben, die jedes Jahr an Martini [11. November] auszuzahlen sind, wie dies in der erzbischöfliche Urkunde [vom selben Tag] vereinbart ist.
Er und seine Lehenserben sollen das Lehen mit truwen, eiden und diensten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof, seine Amtsnachfolger und das Stift werden sie wie andere Stiftsmannen schützen und verantworten.
Mainz kann die Jahresgülte jederzeit mit Zahlung von 200 Gulden ablösen. Anschließend sollen er oder seine Erben 20 Gulden mit Rat des Erzbischofs beweisen, und zwar auf Gut bzw. Eigengut, das möglichst nah an anderen erzstiftischen Besitzungen liegt. Dieses sollen sie dem Erzstift auflassen, um es dann zu den gleichen Bedingungen von Mainz zu Lehen zu tragen.
Konrad kündigt sein Siegel an.
- Datum Heilgenstad in octava Epiphanie domini ... 1385.

Quellenansicht

fol. 366v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 366v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1478 (Zugriff am 19.04.2024)