Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 330

Datierung: 21. Juni 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. bekennt, dass er Apel von Rotenhain zum Helfer gegen Landgraf Hermann II. von Hessen gewonnen hat.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass er Apel von Rotenhain (Rodenhan, Rodinhain) zum Helfer gegen Landgraf Hermann (H(er)man) [II.] von Hessen und dessen Helfer, seine Lande und Leute, und alle die, die sich mit ihm im Krieg gegen Mainz befinden, gewonnen hat. Apel soll dem Erzbischof gegen die landgräfliche Partei helfen, wenn er dazu von den erzstiftischen Haupt- und Amtleuten aufgefordert wird. Ausgenommen ist der Bischof von Würzburg (Wirtzeburg), gegen den er nicht helfen muss, auch wenn dieser Helfer des Landgrafen wird. Apel wird in alle erzstiftischen freden und unfreden aufgenommen. Er darf ohne das Erzstift so lange keinen Frieden schließen bzw. sich sühnen, wie dieser Krieg mit dem Landgrafen währt.
Nimmt Apel während einer Hilfeleistung nachweislich Schaden, wird Mainz den ersetzen, ausgenommen Brand, Brandschatzung und Viehraub, die Mainz nicht ersetzen muss. Gewinne (fromen), etwa an Burgen, Gefangenen, Raub, Schatzungen, Brandschatzungen, Absprachen o.ä., die nicht von Recht wegen in die Beute gehören, stehen Mainz zu.
- Datum Eltevil ipsa die sancti Albani martyris ... 1385.

In gleicher Weise gab Apel von Rotenhain (Rodinhain) dem Mainzer Erzbischof (d(omi)no mag(untino) seinen Revers.

Quellenansicht

fol. 330r
fol. 330v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 330, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1004 (Zugriff am 16.04.2024)