Mainzer Ingrossaturbücher Band 59

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StA Wü, MIB 59 fol. 028v

Datierung: 9. September 1528

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 59 fol. 28v-31

Quellenbeschreibung:

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Frowin von Hutten, Sohn des verstorbenen Jakob übergibt seinem Vetter Frowin von Hutten, seine Hälfte von Jossa, Hausen und Salmünster.

Vollregest:

Frowin von Hutten zu Burgjoß, Sohn des verstorbenen Jakob von Hutten, bestätigt, dass in Anbetracht der Schwachheit seines Leibes, auch, weil er nicht gewillt ist, sich zu verheiraten, er dann im Alter von 33 Jahren und im Vollbesitzes seiner Vernunft, seine zeitliche Nahrung, die von seinen verstorbenen Voreltern, Vettern und Brüdern auf ihn gekommen ist, von denen das Meiste Eigengut ist, welche Güter aber hoch mit Schulden belastet und verpfändet sind, er diesen Gütern nicht ordentlich vorgestanden hat und diese dadurch so in Abfall gekommen sind, dass er seine zeitliche Nahrung durch sie nicht vollkommen haben kann.

Deshalb übergibt er ohne jeden Zwang erblich alle seine Habe und Güter, nämlich die Hälfte auf Burg Jossa, ihrer Obrigkeit, Fron und des zugehörigen Bauhofs, auch seinen Teil an Hausen und Salmünster samt Nutzungsrechten und Zubehör, alles ligendts / farendts / vnd wagendts Lehen oder Eigen, nichts ausgenommen, seinem nächsten Erben, dem Ritter Frowin von Hutten, seinem Vetter.

Zu den mit übergebenen Schulden gehören 1.500 Gulden dem Konrad von Hattstein als zugebrachtes Heiratsgut, 200 Gulden Morgengabe dem Hans von Hutten, Bruder des Ausstellers, für dessen verstorbene Ehefrau von Emersshouen, dem von Hattstein und Oswald von Fechenbach jährlich 20 Gulden als Leibgeding, dem Jorge von Guttenberg (Gutenbergk) 200 Gulden Hauptsumme, 540 Gulden der Witwe des Steffan Bechtolt zur Orber Pfandschaft, sowie weitere Schulden in Höhe von 300 Gulden.

Der Aussteller erhält lebenslang die neue Behausung zu Salmünster samt Bede und Zubehör sowie zu seiner leibs narung enthaltung drei Morgen Wiesen, den schewer garten und den zendtgartten, drei Kühe, fünf Schweine und Brennholz, das stuck wasser unter der Brücke über die Kinzig, den drenckgraben ganz und den newen graben zur Hälfte, die er lebenslang nutzen kann. Er darf die ihm überlassenen Güter nicht veräußern oder unterverpfänden.

Zusätzlich zahlt Frowin von Hutten dem Aussteller in Salmünster jedes Vierteljahr 30 Gulden als Leibgeding. Dazu erhält er jedes Jahr einen Ochsen, fünf Weidehammel, 20 Malter Korn, 20 Malter Hafer, zwei Fuder Wein, alles nach Salmünsterer Maß, fünf "geschock" Stroh, alles gegen entsprechende Quittung.

Der Aussteller verzichtet hiermit auf alle weitergehenden Ansprüche.

Die Vertragspartner bitten die Brüder Ritter Ludwig und Ulrich von Hutten, die Brüder Johann und Konrad von Hattstein diese Übergabe mit ihrem Siegel zu bezeugen, was diese zusagen.

Gegeben Mittwoch nach Nativitatis Marie 1528.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 59 fol. 028v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24180 (Zugriff am 17.06.2024)