Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0139

Datierung: 13. Mai 1354

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or Perg. [b]: Hamburg, Museum für Kunst und Gewerbe, Das große Siegel (schön erhalten) an Pressel.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz nimmt das Kloster Haina in seinen Schutz.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, dass er seinen Amtleuten und Getreuen verboten hat, das Zisterzienserkloster Haina (zü Hegene, grawen ordens) mit seinem weltlichen Gericht zu belästigen. Wer gegen das Kloster zu klagen hat, soll vor ihm oder seinen Richtern zu Mainz Recht suchen, denn er nimmt das Kloster nach geistlicher Freiheit in seinen besonderen Schutz. Er heißt Abt und Konvent, ihm allein zu gehorchen, nicht seinen Amtleuten. Wenn er das Gericht Buhlenstrut (zu der Bolinstruot) versetzt, soll er das Kloster und die vier Höfe Ellnrode (Elrode), Hadelingehusen,[a] Altenhaina (Aldinheyne) und Mespe[b] unversetzt lassen, also dass kein mainzischer Amtmann in dem Kloster oder den Höfen zu gerichtlichem Gebote berechtigt ist. Das gilt bis auf Widerruf.

- D. Ameneburg III. id. Maii 1354.

Fußnotenapparat:

[a] Wohl= Halgehausen westlich bei Haina, etwa 7 km nnw. v. Ellnrode, das nördlich bei Gemünden a. d. Wohra liegt. H. gehörte dem Kloster (vgl. Landau, Beschreibung des Kurfürstentums Hessen 406) und lag in der Buhlenstrut.
[b] Vgl. Landau, Wüste Ortschaften in Hessen 237.
[c] Die Abschrift des Originals verdanke ich Herrn Prof. von der Ropp.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0139, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5565 (Zugriff am 24.04.2024)