Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 280 [02]

Datierung: 6. Oktober 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich von der Linden, Propst in Nörten, und dessen Bruder Hans bestätigen, dass sie mit Einverständnis Erzbischof Konrads von Mainz ein Burglehen zu Gieboldehausen von Rincke von Bültzingslöwen gekauft haben. 

Vollregest:

Heinrich von der Linden (Lynden), Propst in Nörten (Northen), und dessen Bruder Hans bestätigen, dass sie mit Einverständnis Erzbischof Konrads von Mainz (Meincze), ihres »lieben gnädigen Herrn«, ein Burglehen zu Gieboldehausen (Gyeoldehusen), nämlich 7 Malter Roggen (rocken) und 7 Malter Hafer (haber) zu Kemershusen, 6 Malter Roggen Roggen und 6 Malter Hafer zu Marsfelde und 6 Malter Roggen und 6 Malter Hafer zu Rudoffshusen, genannt futer bede, die alle am Michelstag fällig werden, von Rincke von Bültzingslöwen (Bulczingesleiben) gekauft haben. Er, Heinrich, habe alles vom Erzbischof zu Lehen empfangen und auch den Lehnseid geleistet. Er verspricht, das Burglehen mit truwen eiden seßen vnd diensten zu verdienen wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof habe sich sein Recht, das seines Stiftes und das seiner Mannen und Burgmann an dem Lehen vorbehalten. Heinrich und Hans kündigen ihre Siegel an.

- Datum ut supra [Maguncie feria sexta post diem Inventionis sancti Stephani prothomartiris ... [13]95].

Ny de Cuba.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 280 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3923 (Zugriff am 23.04.2024)