Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 275v [01]

Datierung: 15. Juli 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Gerhard von Nuweheim bezüglich aller Forderungen, die diesem seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Stift Mainz entstanden sind.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Gerhard von Nuweheim, seinem Diener und lieben Getreuen, bezüglich aller Forderungen (koste schaden verlüste czerunge hengeste vnd Pferde) geeinigt, die diesem seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Stift Mainz (Meincze) bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Für die geleisteten und künftig erwarteten Dienste zahlt der Erzbischof ihm 90 Gulden, die er ihm auf den Mastzehnten (deheinen) zu Aschaffenburg (Aschaffinburg) anweist. Der Erzbischof weist den Ritter Eberhard (Ebirhard) von Fechenbach (Vechinbach), Viztum in Aschaffenburg, an, das Geld entsprechend anzuweisen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguncie ipso die Divisio apostolorum ... [13]95.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 275v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3891 (Zugriff am 19.04.2024)