Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 163 [03]

Datierung: 25. September 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt den Bürgern seiner Stadt Fritzlar alle Rechte, Ehrerweisungen, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie seit den Zeiten seiner erzbischöflichen Amtsvorgänger hergebracht haben.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, eingedenk der Gunst und Freundschaft, die er für die Bürgermeister, Schöffen, den Rat und die Bürger seiner Stadt Fritzlar empfindet, ihnen kraft dieser Urkunde alle Rechte, Ehrerweisungen, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie seit den Zeiten seiner erzbischöflichen Amtsvorgänger hergebracht haben. Namentlich sagt er ihnen zu, dass alle, die Feldfrüchte in die Stadt bringen, weder von geistlichen noch weltlichen Instanzen bedrängt werden dürfen. Er und seine Amtleuten werden die Stadt gegen jegliche Anfeindungen schützen und schirmen. Von allen vorstehenden Bestimmungen nimmt er seine Rechte und die des Stiftes sowie deren Gewohnheiten und Freiheiten aus.

- Datum Fritzlar feria quarta ante diem beati Michaeli archangeli ... 1392.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 163 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3525 (Zugriff am 29.03.2024)