Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 133v [03]

Datierung: 11. Juni 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Raugraf Philipp Herr auf der Alten- und Neuenbaumburg bekennt für sich, seinen Bruder Raugraf Kuno, Propst zu St. Gereon zu Köln, dass er sich mit Erzbischof Konrad von Mainz, über alle Forderungen geeinigt hat.

Vollregest:

Raugraf (rugreve) Philipp Herr auf der Alten- und Neuenbaumburg (alden und nuwen Beymburg) bekennt für sich, seinen Bruder Raugraf Kuno (Cune), Propst zu St. Gereon zu Köln (Colne) und alle seine Erben, dass er sich mit [Erzbischof] Konrad [von Mainz], seinem "lieben gnädigen Herrn" über alle Forderungen (schult, koste, zerunge, hengeste und pherde) und sonstigen Ansprüche , die sie, ihre Gesellen und Diener seit den Tagen der erzbischöflichen Amtsvorgänger bis auf den heutigen Tag anmelden können, geeinigt hat. Alle diese Ansprüche sind abgegolten, auch wenn der Erzbischof für einige Dinge keine Quittungen vorlegen kann.

Raugraf Philipp kündigt sein Siegel an. Dompropst Kuno fügt zum Zeichen der Bestätigung sein eigenes Siegel bei.

- Datum Erenfels feria tertia post festum sancte Trinitatis ... [13]92.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 133v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3451 (Zugriff am 20.04.2024)