Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 136 [01]

Datierung: 9. September 1387

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Fritze von Wangenheim bestätigt, dass Erzbischof Adolf von Mainz ihm ein Mannlehen in Form einer Geldzahlung [aus dem Erfurter Vorwerk] überlassen hat.

Vollregest:

Fritze von Wangenheim bekennt auch im Namen seiner Erben, dass Erzbischof Adolf [von Mainz], sein "lieber gnädiger Herr", ihn und seine Lehenserben aus besonderer Gnade ein Mannlehen verschrieben hat, nämlich 10 Schock Groschen, Meißener Währung, je 60 Groschen für einen Schock (zehen geschock Missener große mit namen ye sechtzig große fur eyn geschog). Diese 10 Schock Geld soll der Provisor zu Erfurt (Erffurte) jedes Jahr am Walpurgistag [1.5.] ausbezahlen. Für das Mannlehen sind Fritze und seine Erben Mannen des Mainzer Stiftes. Sie sollen das Burglehen mit globden, eyden, truwen und dinsten verdienen wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz wird sie wie andere Stiftsmannen schützen, schirmen und rechtlich verantworten. Mainz kann das Mannlehen jederzeit mit 100 Schock Geld ablösen. Fritze verspricht, anschließend für 100 Schock Geld freies Eigengut, das in der Nähe anderer erzstiftischer Besitzungen liegen soll, aufzulassen und von Mainz als Mannlehen zu den beschriebenen Bedingungen zurückzuempfangen.
Datum ... 1387 ... feria secunda post diem Nativitatis beate Marie virginis ... 1387.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 136 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2826 (Zugriff am 20.04.2024)