Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 290v [01]

Datierung: 12. Februar 1449

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Hermman Abt von Fulda, ihm und dem Mainzer Stift jährlich 303 Gulden und 3 Turnosen (Torneß) als Gülte für die Pfandschaft an den Städten und Schlössern Fulda, Hünfeld, Rockenstuhl und Geisa zahlen muss. Die Zahlung erfolgt in jeweils zwei Raten zu Weihnachten und am Tag Johannes Baptiste (24. Juni). Der Erzbischof hat dem Diether von Isenburg, Grafen zu Büdingen, zu seinem obersten Amtmann in der Buchen gemacht. Die 150 Gulden Amtsgeld hat er auf die Zahlung aus Fulda angewiesen. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden. Das Kloster hat nun diese 150 Gulden dem Diether ausbezahlt. Der Erzbischof quittiert diese Zahlung als Abschlag auf die geschuldeten 303 Gulden und 3 Turnosen und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am Mittwochen nach sant Scolasticken tage ... 1449.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 290v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22080 (Zugriff am 28.03.2024)