Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 184v [03]

Datierung: 5. August 1446

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Katherin Kreiß (Kreißen) von Lindenfels, Witwe des Ludwig von Sickingen, bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, ihr das erzstiftische Schloss Allfeld (Alnfeld) samt Zubehör auf Wiederkauf für bar gezahlte 2600 rheinische Gulden verkauft hat. Diesbezüglich hat sie eine (nachfolgend inserierte) Urkunde vom Erzbischof erhalten.

In dieser werden die Nutzung des Pfandes, die Modalitäten des Wiederkaufs (vierteljährige Kündigung vor Weihnachten, Bezahlung an Weihnachten wahlweise in Heilbronn, Mosbach oder Gundelsheim, ungehinderte Rückgabe des Pfandgutes) geregelt, auf die weiterhin mögliche allgemeine Besteuerung (bette vnd sture) der »armen Leute« durch den Erzbischof und sein bleibendes Öffnungsrecht vereinbart, die Unversehrtheit der erzbischöflichen Geleitsrechte, die Pflicht der Pfandnehmerin zu Schutz und Schirm des Pfandgutes und zur Bewahrung der Rechtsstellung der Bewohner angesprochen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... zu Bischofsheim am frytage nach sant peters tage ad vincula ... 1446.

Katherin gelobt, alle Vertragspunkte unverbrüchlich zu halten und kündigt ihr Siegel an.

- ... geben ... am frytage nach sant peterstage ad vincula ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 184v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21913 (Zugriff am 19.04.2024)