Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 15 Nr. 001a

Datierung: 968 - 18. Januar 970

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

Böhmer/Will, Regesten S. XXXVI

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Einleitende Bemerkungen Böhmers und Wills zu Erzbischof Hatto II.

Vollregest:

Hatto war ein Neffe des bei K. Otto I. in hohem Ansehen stehenden Abtes Hadamar von Fulda, welchem er i. J. 956 in jener Würde folgte. (Contin. Regin. ad a. 956 in: MGH SS 1, 623: .. Ruodbertus aeus Trev. et Hadamarus, abbas Fuld. obierunt. Quibus Heinricus in episcopatu, et Hatto in abbatia successerunt. - Marian. Scottus in: MGH SS 5, 554: Hatto, filius sororis suae [Hadamari], successit annis 11 mensibusque octo.) Dass die Erwählung Hattos II. zum Erzbischof unter dem entschiedensten Einfluss König Ottos erfolgte, darf wohl nicht bezweifelt werden, obgleich in den Quellen nur von einer Wahl durch den Clerus und das Volk die Rede ist. Im schärfsten Gegensatz zu seinem Vorgänger befand sich Hatto II. bezüglich der Errichtung des Bistums Magdeburg und es scheint, dass die Bereitwilligkeit, mit welcher er nach dieser Seite den Wünschen des Kaisers entgegenkam, ihm das Besteigen des erzbischöflichen Stuhles leicht gemacht hat.

Überlieferung/Literatur: Im übrigen ist von dem kurzen Pontifikat Hattos II. fast nichts bekannt. Die Urkunde König Ottos I. von 972 Mai 28 (Stumpf, RK. nr. 507), in welcher er als archicapellanus bezeichnet wird, ist ohne Zweifel falsch. (Vergl. auch die Rezension von Zahn's C. d. Aust.-Frising. im Liter. Centralb. 1873 Nr. 5 S. 131.) Bezüglich der Sage vom Mäuseturm, welche zuweilen mit ihm in Verbindung gebracht wird, verweisen wir auf unsern bei Erzbischof Hatto I verzeichneten Artikel über den »Mäusethurm bei Bingen«. Zur Literatur erwähnen wir nur eine sehr seltene Monographie: Vollandus, De Hattone II, archiepiscopo Moguntino commentatus. Lipsiae. 1753.

Namensvarianten: Hatto, Hattho, Hato, Hatho, Haththo, Hatddo, Hahtho, Haddo, Hadtho, Hacto, Haddanus, Havto, Haito, Hayto, Heito, Hetto, Atto, Atho, Attho, Addo, Otto, Battho, Botho.

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Keine

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 15 Nr. 001a, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21651 (Zugriff am 19.04.2024)