Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 047v [01]

Datierung: 30. Januar 1444

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Reinhard von Dalwigk der ältere bekennt, dass in dem Streit und der Zwietracht, die zwischen Erzbischof Dietrich und Landgraf Ludwig von Hessen auf der einen Seite und Friedrich von Hertingshausen und ihm selbst auf der anderen Seiten geherrscht hat, die dazu ernannten Schiedsleute Ritter Hermann Riedesel, Philipp von Kronberg und Sittich (Siedich) von Berlepsch, alle Ritter, und Hans von Erlenbach eine Schlichtung verhandelt haben.

Er schwört kraft dieser Urkunde auch im Namen seiner Erben, Schloss Amöneburg (Amelburg) nicht zu verlassen, bevor er den Herren Gewissheit gegeben hat, dass er sich an den Spruch der Schiedsleute hält. Sollte Amöneburg erobert werden, was Gott verhindern möge, wird er sich in das Schloss Hoechst (Hoeste) begeben. Sollte er dies nicht tun, verfällt er dem, was in dem Spruch zwischen den Herren, ihm und Friedrich vereinbart wurde, so als ob es mit Urteil und Recht beschlossen sei.
Reinhard kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... donrstag vor vnser lieben frauwen tag liechtmeße ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 047v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21041 (Zugriff am 28.03.2024)