Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 164v

Datierung: 12. August 1383

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei dem Ritter Johan Jägermeister.

Vollregest:

Littera data Johanno Jegermeister super 1740 florenos - Gernsheim.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer]  schuldet dem Ritter Johan Jegermeister 1.740 Gulden, wie dies die Urkunden besagen, die er ihm darüber gegeben hat. Er hat mit Willen und Wissen seines "lieben Andächtigen" des Dekans und Kapitels des Mainzer (Mentze) Domstiftes dem Ritter Johan und dessen Erben kraft dieser Urkunde vier ledige Turnosen am Zoll zu Gernsheim verschrieben. Johann und die Seinen dürfen den Zoll solange erheben, bis das Geld zurückgezahlt ist. Der Erzbischof weist den jeweiligen Zollschreiber an, Ritter Johann die Vereinnahmung solange zu ermöglichen, bis die Schuld getilgt ist. Dekan Wilhelm bestätigt den Vorgang und kündigt das Kapitelsiegel an.
- Datum ... 1383 feria quarta post diem Laurentii martyris.

Quellenansicht

fol. 164v
fol. 165r

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 164v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2104 (Zugriff am 29.03.2024)