Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 028 [02]

Datierung: 14. Juli 1443

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Die Brüder Philipp und Johann, Grafen zu Nassau und zu Saarbrücken bestätigen, dass sie vorzeiten dem Pfalzgrafen Stefan (Stepffan) bei Rhein, Herzog in Bayern, und dem Grafen Friedrich von Veldenz und zu Sponheim (Spanheim) ein Drittel an Burg und Stadt Kirchheim am Donnersberg (Donerßberg), Burg Tannenfels und Tal Dannenfels, Burg und Vorburg Stauf (Stauff), ein Drittel an ihrem Teil des Schlosses Wöllstein (Welstein) und das Drittel an ihrem Teil der Altenbaumburg samt Zubehör für eine Geldsumme gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde versetzt und verpfändet und ihr Einverständnis gegeben hatten, die Pfandschaft dem Junggrafen Vincenz von Moers zu übergeben.

Sie haben nun ... vmb besundern wille vnd zuuersiecht Auch vmb frieden schurung vnd hanthabunge der obgenanten vnser herschafft... dem Pfalzgrafen und dem Grafen von Veldenz einen 20. Teil an ihrem Drittel der genannten Herrschaften für 200 rheinische Gulden verpfändet. Lediglich ihre geistliche und weltliche Mann- und Lehenschaft soll bei ihnen verbleiben.

Es folgen Bestimmungen zur Einsetzung von Amtmännern, der Pflicht zu Schutz und Schirm, Einhaltung der Burgfrieden und zur Eidleistung bezüglich der Pfandschaft.

Eine Lösung der Pfandschaft ist mit Zahlung der 200 Gulden in Landsburg oder Meisenheim möglich. Diese Urkunde ist dann zurückzugeben.
Die Naussauer kündigen ihre Siegel an.

Erzbischof Dietrich sowie Junggraf Vincenz zu Moers und Saarwerden kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihre Siegel an.

- ... geben ... sontag nach Sant Kilians tag ...1443.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 028 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20426 (Zugriff am 29.03.2024)