StAD R 11 REM Nr. 26

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StAD R 11 REM Nr. 26 [012]

Datierung: bald nach dem 2. Juni 1377

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD Best. R 11 REM Nr. 26 mit Verweis auf: RA Mü, Mz Domkap. fasc. 128. Or. Pap., verschlossener Brief. Spuren des zum Verschluß aufgedrückten Sekretsiegels.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Stadt Heiligenstadt schreibt an den Mainzer Domdekan Heinrich Beyer von Boppard in Sachen des drohenden Krieges mit den Markgrafen von Meißen.

Vollregest:

Die Ratsmeister von Heiligenstadt (Heilginstad) an Heinrich Beyer (Beyger) von Boppard (Boparten), Domdekan, und das ganze Mainzer Kapitel: Sie haben sicher erfahren, daß die Markgrafen von Meißen in ihrem ganzen Lande eine Heerfahrt verkündet haben und werden von ihren Freunden gewarnt, daß die Markgrafen gegen Duderstadt (Tuderstad) oder Heilgenstadt ziehen und die Mainzischen Schlösser gewinnen wollen, besonders Heiligenstadt.
Da die Mainzer Schlösser zum Teil sehr schwach sind, so möge das Kapitel sogleich bedacht sein, Hilfe zu bringen, da Heiligenstadt bei den Stiftsmannen keine Stütze habe, durch die Feinde, namentlich den Landgrafen von Hessen, den Herzog Albrecht [I. von Braunschweig-Grubenhagen], die von Uslar, vom Hain und andere Nachbarn, die des Stiftes Feinde sind, arg geschädigt würde, wie sie schon  früher dem Erzbischof und dem Kapitel geschrieben hat. Die Bürger können nicht mehr vor die Tore gehen, täglich nimmt man ihnen ihre Habe, ohne daß sie sich dessen erwehren können. Auch erzählt man als wahr, daß die Städte in Thüringen Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen und die Herren, die ihnen helfen, für 2 Jahre mit den Markgrafen einen Frieden geschlossen haben.[a] Das mache die Stadt über die Maßen betrübt und sei ihrem Herrn von Mainz und dem Lande schädlich. Das Kapitel möge die Not der Stadt bedenken und ihr zu Hilfe kommen. Geschähe das nicht sogleich, so werden, wie sie fürchten, der Erzbischof und das Kapitel an den Schlössern leicht unverwindlichen Schaden nehmen. Nach Aussage des Amtmannes zu Rusteberg sollten mainzische Leute längst schon im Lande sein, ihre Hoffnung darauf war indes vergeblich. Wenn das Kapitel nicht sogleich zu Hilfe kommt, muß die Stadt zu ihrem Leidwesen notgedrungen sehen, wie sie sich aus der Not hilft. Wenn Worbis genommen und von den Markgrafen besetzt wird, so werden das mainzische Land und die Stadt Heiligenstadt das nicht verwinden können. Es wäre an der Zeit, daß Erzbischof und Kapitel das bedächten. Der Rat bittet um Antwort.

Fußnotenapparat:

[a] Das im Text angesprochene Bündnis der Markgrafen mit den Grafen Heinrich und Ernst von Gleichen (Glichen), Johan (Iohanse) von Schwarzbug (Swarczburg), Henrich von Hohnstein, Heinrich (Heinrichen) von Stalberg sowie den Städten Erfurt (Erffort), Mühlhausen (Molhusen) und Nordhausen (Northusen) wurde am 2. Juni 1377 geschlossen [Beyer, Urkundenbuch Stadt Erfurt II S. 576 Nr. 788]. Der vorliegende Brief muss unmittelbar danach geschrieben sein, da das erwähnte Bündnis erst gerüchtweise bekannt war.

Die Sorge der Ratsmeister von Heiligenstadt war berechtigt (vgl. die Regesten zum 3., 11 und 12. Juni 1377).

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 26 [012], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/172 (Zugriff am 28.03.2024)