Mainzer Urkundenbuch

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MzUB II, Nr. 0531

Datierung: Nach Mai 1189 - vor 18. Februar 1190

Quelle

Aussteller:

Archiv: Mainzer Urkundenbuch

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Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad gibt eine Aufstellung der während seines Exils (1165-1183) der Mainzer Kirche verloren gegangenen, der von ihm nach 1183 zurückgewonnen und der nach 1183 hinzu erworbenen Besitzungen.

Vollregest:

Bedrängt durch neue Befestigungen

* die munitio Weisenau, die der Kämmerer Dudo (1163) erbaute und dem Kaiser unterstellte. Die munitio forderte er erfolgreich mit der Begründung zurück, dass niemals etwas der Herrschaft der Kirche entfremdet werden dürfe, indem es an eine außenstehende Person übergeht.

* eine munitio vor den Toren Aschaffenburgs, die Vitztum Konrad erbaute.

Beeinträchtigt durch Entfremdung

* castrum Rheinberg, das unter Königsherrschaft fiel. Das castrum forderte er erfolgreich vom König zurück.

* die Hälfte des castrum Gelnhausen mit der Hälfte allen Zubehörs wurde dem König verlehnt

* der Turm in Bingen wurde an Werner von Bolanden verlehnt. Den Turm löste Konrad aus dem Lehnsrecht wieder aus und anvertraute ihn dem Werner nach Burghutbestimmung (castellano servandam)

* der Turm in Amöneburg wurde Kuno von Münzenberg verlehnt

* das castrum in Gleichen wurde Erwin II. von Gleichen verlehnt

* das castrum Harburg wurde (1164/65) völlig zerstört angetroffen

Verlehnt sind

* Nieder-Olm, das Werner von Bolanden mit vielem anderen für die Münze in Ingelheim verlehnt ist

* den Hof Höchst, der dem Grafen Heinrich II. von Diez verlehnt ist. Der überließ ihn Gerhard I. von Eppstein. Konrad forderte ihn erfolgreich zurück.
* Besitzungen, die Oberschweinstiege (swinhagin) genannt werden, sind Hartmann von Büdingen und Gerhard von Kälberau verlehnt. Konrad löste sie erfolgreich aus dem Lehnsrecht heraus.

* die Münze in Aschaffenburg und der Hof Sailauf (Sigilovf) sind Gerhard von Kälberau verlehnt. Konrad kaufte sie für 40 Mark aus dem Lehnsrecht Gerhards zurück.

* der Wald von Fritzlar, der Camerdorf heißt, ist dem Vitztum von Rusteberg und seinem Bruder verlehnt

* alle Wälder in Hessen, im Rheingau und bei Erfurt waren verpfändet.

* der Hof in Rottleberode ist Hugo von Voigtstedt verpfändet

Verpfändet sind,

* der Hof Oberlahnstein ist dem Grafen Rupert III. von Nassau für 40 Mark gewägten Geldes verpfändet. Konrad brachte den Hof von Oberlahnstein, Ransel, Springen, und Espenschied für 200 Mark zurück

* Ransel ist dem Grafen Rupert III. von Nassau mit Zubehör (Springen und Espenschied) für 57 Mark verpfändet. Zusammen mit dem Hof Oberlahnstein brachte Konrad Ransel plus Zubehör wieder zurück.

* Gau-Algesheim, Eltville und Klein-Winterheim sind für 70 Mark Werner von Bolanden verpfändet. Gau-Algesheim und Nieder-Olm kamen mit Hilfe des Kaisers für 300 Mark wieder an Mainz.

* Ober-Olm und Gau-Bickelheim sind für 230 Mark Reinbodo von Bingen verpfändet. Ober-Olm und Siefersheim kaufte Konrad von Reinbodo für 180 Mark zurück.

* Hechtsheim ist dem Kämmerer Dudo für 120 Mark verpfändet. Konrad löst es für 120 libri ab.

* Bischofsheim ist dem König für 300 Mark verpfändet. Konrad kaufte es für 300 Mark zurück

* die Münze in Fritzlar ist für 130 Mark dem Landgrafen Ludwig III. von Thüringen verpfändet. Konrad löst die Münze für 130 Mark aus.

* der Hof Hofgeismar ist Ludolf von Dassel für 200 Mark verpfändet

* der Hof von Nörten wurde dem Grafen Albert von Everstein für 200 Mark verpfändet

* der Hof Geismar östlich der Leine ist Heinrich von Weida für 200 (!) Mark verpfändet. Konrad löst Geismar, das für 400 (!) Mark verpfändet war, wieder aus

* der Zehnt in Nesselröden ist Helmwich von Rusteberg für 30 Mark verpfändet

* für die Königsgastung sind alle Früchte verbraucht, sowie 45 Solidos in Mainz und 7 libras in Thüringen

* der Hof in Alten/Großengottern hatte der Landgraf Ludwig III. von Thüringen für 550 Mark, den Hof in Södel hatte Gotbert von Gelnhausen

Neuerwerbungen Konrads

* das castrum Ebersburg mit 50 Mark Einkünften kauft Konrad von seinem Verwandten, dem Pfalzgraf Hermann I. von Sachsen für 200 Mark und belehnt ihn, seine Frau Sophia und deren Tochter Irmgard damit

* das castrum Wasungen mit zugehörigem burgum, Wald und Einkünften von 15 Mark kaufte Konrad vom Besitzer Boppo von Wasungen und belehnte ihn, seine Frau41 und deren Tochter damit.

* die munitio in Döbritschen mit zugehörigem Wald und Zubehör kaufte Konrad für 300 Mark und belehnte Markgraf Otto von Meißen damit

* Wickerstedt kaufte Konrad für 24 Mark und belehnte Graf Gunther III. von Käfernburg damit

* das Gut Calden mit Zubehör kaufte Konrad für 65 Mark und belehnte einen gewissen Albert damit

* die Hälfte des castrum Holzhausen mit allen Besitzungen des Volknand, einst der Mainzer Kirche geschenkt, dann entfremdet, forderte Konrad für 30 Mark zurück, die Volknand zu Lebzeiten halten muß

* den Hof in Gudensberg kaufte Konrad für 12 Mark zurück

* den burgum Melsungen mit Zubehör kaufte Konrad für 350 Mark von Pfalzgraf Hermann von Thüringen und seiner Frau.

* den Teil des castrum Reichenbach, der Graf Gozmar II. dem Roten oder Heinrich II. dem Roten53 gehörte kaufte Konrad mit Zubehör für 150 Mark und gab ihn zu Lehen aus

* das Gut Langenhusen (?) mit 20 Mark Einkünften kaufte Konrad von Graf Friedrich, dem Bruder des Landgrafen Ludwig III. von Thüringen für 100 Mark und gab es ihm zu Lehen

* In Bischofsheim kaufte Konrad 7 Mansen für 21 Mark von einem gewissen Mainzer Ministerialen Hartmud (?), 2 iugera Wein für 5 Mark und in Hörstein 5 iugera für 22 Mark

* in Ober-Olm kaufte Konrad eine Wiese für 7 Mark, eine Mühle in Bingen für 63 Mark, einen Besitz, der Espenschied für 25 Mark, Einkünfte von 5 Mark für 55 Mark und Einkünfte von 5 Mark von Hermann von Arnstein, von Titericus Mevz ein Gut von 3 Mansen für 24 Mark.

* Vom Herzog Heinrich III. von Limburg Besitzungen von 45 Mansen für 200 Mark, dessen Besitz der König zur Aufbewahrung für die Mainzer Kirche in Empfang nahm, die wir dem Herzog zu Lehen gegeben haben.

* Von Bertold von Wildberg erlangt Konrad einen gewissen Ort von munitio mit 7 Mansen

* Beringer von Gamburg gab Konrad 135 Mark gewägten Geldes, damit das castrum Gamburg zu Beringers Lebzeiten nicht der Mainzer Kirche entfremdet werde; sollte er vom Kreuzzug nicht zurückkehren, soll er 4 seiner Soldaten (melioribus et dicioribus militibus) mit zugehörigen Besitzungen bei dem castrum Konrad und der Kirche ewig zum halten übergeben; und wenn erzurückkehrt, wird der Vertrag über das castrum erfüllt und die Hälfte des Geldes bezahlt.

* das castrum Wittgenstein mit Besitzungen von 5 libra in der Nähe des castrum hat Graf Werner I.63 für 100 Mark gewägten Geldes Konrad übereignet und zu Lehen zurückerhalten

* Arenshausen, ungerechterweise der Kirche entfremdet, hat Konrad für 70 Mark zurückgebracht

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Keine

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Zitierhinweis:

MzUB II, Nr. 0531, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16753 (Zugriff am 28.03.2024)