Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 149 [02]

Datierung: 25. Mai 1379

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung von 250 kleinen Gulden Mainzer Währung, der er dem Speyerer Bürger Heilmann Holtmann schuldet.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] schuldet seinem »besonderen Freund«, dem Speyerer Bürger Heilmann (Heilman(n)e) Holtmann (Holtman(n)e) 250 kleine Gulden, Mainzer (Mencze) Währung, die er zum Nutzen des Stiftes Speyer verwendet hat. Er gelobt, ihm 125 Gulden kommende Weihnachten wiederzugeben, und 125 Gulden kommende Ostern.

Der Bischof setzt ihm als Bürgen: Johann, bischöflicher Zollschreiber zu Udenheim (Utinheim), Heinrich Glatz (Glacz), Untervogt zu Kislau (Kyselauwe) sowie Gerhard von Hambach, Schaffner zu Kirrweiler (Kirwilre).

Kommt Speyer in Zahlungsverzug, können Heilmann bzw. der rechtmäßige Inhaber dieser Urkunde die Bürgen einzeln und gesamthaft, schriftlich oder mündlich mahnen. Die Bürgen müssen dann binnen acht Tagen jeder mit einem Pferd und einem Knecht in einer ihnen angewiesenen öffentlichen Herberge zu Speyer so lange Einlager halten, bis Heilmann Recht geschieht.

Ausfallende Pferde müssen ersetzt werden. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss Bischof Adolf binnen 14 Tagen gleichwertigen Ersatz stellen. Tur er dies nicht, müssen die anderen Bürgen so lange einreiten. Die Kosten des Mahnverfahrens werden Heilmann dann erstattet.

Bischof Adolf verspricht Heilmann, sich an die Abmachungen unverbrüchlich zu halten, seinen Bürgen, sie gütlich aus der Bürgschaft zu lösen und schadlos zu halten.
Die Bürgen geloben, gute Bürgen zu sein und nichts gegen ihre Verpflichtung zu unternehmen.

Die Bürgen siegeln bis auf Untervogt Glatz, der kein Siegel hat. Er stellt sich unter das Siegel Bischof Adolfs

- Datum in die sancti Urbani … 1379.

Quellenansicht

fol. 149r
fol. 149v

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 149 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1599 (Zugriff am 19.04.2024)