Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 103v [01]

Datierung: 7. Januar 1441

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich und Horneck von Hornberg der junge einigen sich bezüglich einiger Streitigkeiten und Forderungen

Vollregest:

Erzbischof Dietrich und Horneck von Hornberg der junge einigen sich in ihrem Streit und über die Forderungen, die Erzbischof Dietrich an ihn stellt, namentlich die wegen Merchingen, Rorlißheyms und wegen eines Armenmans zu Züttlingen (Zutlingen).

Sie bestimmen Beringer von Berlichingen, sich dieser Sache als Gemeinsmann anzunehmen. Will der es nicht tun, wollen die beiden Parteien Swicker von Sickingen den alten darum bitten. Wenn der nicht will, wollen sie den Reinhart von Hardheim (Hartheim) oder Hans von Dürn (Durn) fragen. Der Erzbischof wird dem Gemeinsmann einen Vertrauten oder zwei beigeben, ebenso die Horneck. Die drei bzw. fünf Personen werden dann eine Entscheidung in dem Streit treffen. Will sich keiner des Streites annehmen, wollen die beiden Parteien den Ritter Eberhard von Riedern darum bitten.

- Geben vff Samßtag nah der heiligen drier konige tag ... 1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 103v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15210 (Zugriff am 29.03.2024)