Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 149.

StA Wü, MIB 24 fol. 089 [02]

Datierung: 17. September 1440

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seine Schulden bei der Familie Kronberg.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet seinem »lieben Getreuen« Frank (ffrancken) von Kronberg (Cronemberg) dem jungen und dessen Ehefrau Agnes von Stockheim (Stogkeim), ihren Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieses Briefes 1.000 gute rheinische Gulden, Mainzer und Frankfurter Währung. Diese Summe hatten ihm die Kronberger zum Wohl des Erzstiftes bar geliehen. Der Erzbischof weist den Gläubigern zusätzlich eine [einmalige] Gülte in Höhe von 50 Gulden an. Diese 1.050 Gulden will er am nächsten 24. August (Bartholomäustag), spätestens acht Tage danach, in einer Summe auf Wunsch entweder in Frankfurt oder in Kronberg zurückzahlen.

Als Bürgen setzt er Erzbischof Richard (Richart) von Oberstein (vom Oberstein), Mainzer Domherr, Ritter Konrad zu Frankenstein (franckstein), Hans Schelm von Bergen und Clas von Scharfenstein (Scharpenstein), seine »lieben Andächtigen und Getreuen«.

Es folgen die üblichen Bestimmungen hinsichtlich eines möglichen Zahlungsverzuges (mit Einlager zu Frankfurt oder Kronberg), des Ausfalls von Pferden und Bürgen, der Unverbrüchlichkeit der Abmachungen, der Schadloshaltung der Bürgen und der Eidesleistung.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Steinheim am Samßtag nach des heiligen Crutz tag Exaltationis ... 1440.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 089 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14560 (Zugriff am 28.03.2024)