Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 120 [02]

Datierung: 30. Mai 1376

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Druck: Guden, Cod. dipl. 3, S. 524.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

König Wenzel von Böhmen bestätigt, dass Bischof Adolf von Speyer das Stift Mainz innehabe und man ihn darin anerkennen solle.

Vollregest:

König Wenzel von Böhmen (Beheim), Markgraf zu Brandenburg und Herzog in Schlesien (Slesien), anerkennt mit dieser Urkunde, dass Bischof Adolf von Speyer (Spire), sein »lieber Neffe«, das Stift Mainz (Mentze) innehat. Er gelobt, der alten Bündnisse wegen, die sein Vater, der römische (romescher) Kaiser Karl, und die Krone zu Böhmen mit dem Stift und Kapitel von Mainz (Mencze) haben und solange er lebt und Adolf auf seiner Seite bleibt, nichts gegen Bischof Adolf, gegen das Stift Mainz und dessen Burgen, Lande und Leute zu unternehmen. Niemand soll Krieg in das Stift tragen und Mainz schädigen.

Sollte er zum Römischen König erwählt werden, wird er diese Urkunde erneuern und dann mit seinem königlichen Majestätssiegel versehen.

Wenzel kündigt sein Siegel an.

- …geben … zu Bacherache … 1376 uff den fritag vor dem heilgen Phingestage, unser kunigriches in dem druczehenden jare.

Quellenansicht

fol. 120r
fol. 120v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 120 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1023 (Zugriff am 29.03.2024)