Mainzer Ingrossaturbücher Band 27

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StA Wü, MIB 27 fol. 061v [01]

Datierung: 13. Februar 1455

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Johann Boltze bestätigt, dass Erzbischof Dietrich in zu seinem Münzmeister in Bingen ernannt hat. Die erzbischöfliche Urkunde ist inseriert.

Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches durch Germanien ernennt Johann Boltze für die kommenden zehn Jahre zu seinem Münzmeister in Bingen. Johann soll Gold- und Silbermünzen in der Weise schlagen, wie dies im Münzvertrag zwischen Erzbischof Dietrich, Erzbischof Jakob von Trier, Erzbischof Dietrich von Köln und Pfalzgraf Friedrich [am 29. Oktzober 1454] vereinbart worden ist. Es folgen Bestimmungen zur Leistung des fälligen Schlagschatzes und zur Eidesleistung der Münzmeister, Wardeine, Probierer und Münzknechte. Der Erzbischof freit seinen Münzmeister, verspricht ihm das übliche Hofgewand für das Hofgesinde, jährlich ein Fuder Wein, eine Wohnung und Schutz und Schirm während seines Amtszeit. Es folgen weitere Bestimmungen zu einer gewissenhaften Amtsführung, zu den Strafen bei Pflichtvergessenheit, das Verbot weiterer Tätigkeiten bzw. der Beteiligung an Münzstätten. Johann kann jederzeit seines Amtes entsetzt werden. Es folgen Maßgaben zu seinem Gerichtsstand und möglicher Bestrafung. Johann leistet einen Amtseid. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Aschaffemburg am donrstage nach sant Scolatice tag ... 1455.

Johann nimmt auf seinen Eid, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... donrstag nach sant Scolastice tag ... 1455. 

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 27 fol. 061v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21865 (Zugriff am 23.04.2024)