Mainzer Ingrossaturbücher Band 27

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StA Wü, MIB 27 fol. 046 [01]

Datierung: 16. April 1455

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Friedrich, römischer Kaiser, Herzog in Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Graf in Tirol, bestätigt dem Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches durch Germanien, dass sein Amtsvorgänger das Stift Mainz mit einem Wasserzoll auf dem Main zu Höchst begnadet hatte. Von jedem Fuder Wein durften 12 Turnosen verlangt werden. Aus diesem Grund haben sich Etliche unterstanden, den Landweg über die Dörfer Weisenau, Kastel, Erbenheim, Flörsheim, Mörfelden (Merßfelden), Langen und Messel zu benutzen, was Wasserzoll in Höchst zum Schaden gereicht. Da die genannten Dörfer zum Zollgebiet Höchst gehören, bittet der Erzbischof, um damit die bekrenckunfe vnd fliehuige der gemelten wasßzolles abzustellen, den Landzoll der genannten Dörfer um zwei Turnosen je Fuder Wein erhöhen zu dürfen. Der Kaiser entspricht seiner Bitte und erlaubt Erzbischof Dietrich, die Landzölle in den genannten Dörfern uber den altten zolle vmb zwene Turneß je Fuder Wein und nicht mehr zu erhöhen. Er gebietet allen, diese Erhöhung zu akzeptieren.

- Geben zu Nuwenstatt am mittwechen nach dem Sontag Quasimodogenitj ... 1455, des Reiches im 6., des Kaisertums im 4. Jahr.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 27 fol. 046 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21858 (Zugriff am 25.04.2024)