Mainzer Ingrossaturbücher Band 27
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StA Wü, MIB 27 fol. 039 [01]
Datierung: 18. Mai 1455
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er nach dem Tod des Jakob Wertheim nun aus besonderer Gnade dem Friedrich (Ffriedrich) von Weiler (Wyler) das erzstiftische Richteramt in der Stadt Mainz übertragen hat. Friedrich muss in Mainz wohnen und darf das Amt mit allen Rechten und Einkünften genießen, wie dies Herkommen und Gewohnheit ist. Er darf das Amt ohne Einverständnis des Erzbischofs nicht in andere Hände geben. Er kann jederzeit seines Amtes entsetzt werden. Friedrich schwört ein Eid, das Amt in Ehren zu verwalten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... Wiesebaden am Sontag Exaudi ... 1455.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Weiler: Friedrich von (Empfänger)
- Wertheim: Jakob (Nennung)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
Ortsindex
- Wiesbaden : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 27 fol. 039 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21856 (Zugriff am 29.03.2024)