Mainzer Ingrossaturbücher Band 28a

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StA Wü, MIB 28a fol. 050 [02]

Datierung: 17. Januar 1435

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Walrabe, Junggraf zu Waldeck bestätigt, dass Erzbischof Dietrich zum obersten Amtmann und Landvogt über seine Städte und Schlösser in Hessen gemacht hat, namentlich Amöneburg, Battenberg, Neustadt (Nuwenstat), Nellenburg, Rosenthal (Rosentall), Hausen (Husen), Fritzlar, Jesberg, Geismar, Schöneberg (Schonenberg), Naumburg (Nuwenburg), Mellnau (Elnhohe), Wetter, Wildungen und Rhoden (Roden) sowie die zugehörigen Dörfer und Gerichte.

Es folgen Bestimmungen zum Schutz des Landes und der Bewohner nach bestem Vermögen. Nachweislich erlittener »reisiger Schaden« wird ihm ersetzt, anderer Schaden nicht. Walrabe soll Land und Bewohner bei ihren althergebrachten Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten belassen. Er darf sie nicht höher besteuern. Die Renten, Gülten und Gefälle in den Ämtern stehen ihm nicht zu. Alle Kosten seiner Amtsführungen muss er selbst bestreiten. Er erhält ein amtsgeld ind Höhe von 800 rheinische Gulden, auszuzahlen in vier Raten an den Fronfasten. Erzbischof Dietrich kann Walrabe jederzeit seines Amtes entsetzen. Ausstehendes Amtsgeld sowie »reisiger Schaden« werden ihm anteilmäßig noch gezahlt.

Walrabe leistet einen Eid, treu und hold zu sein und gelobt, alle Vertragspunkte unverbrüchlich zu halten. Walrabe kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... hoeste an sant Anthonij tag ...1435.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 28a fol. 050 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21933 (Zugriff am 18.04.2024)