StAD R 11 REM Nr. 28
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StAD R 11 REM Nr. 28 [10]
Datierung: 18. Juli 1382
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Darmstadt StaatsA
Weitere Überlieferung:
Regest:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (Mit Verweis auf: OP. Reichsarchiv München, Erzstift fasc. 125. Majestätssiegel hängt. Bug: Ex deliberacione consilij Martinus Scolasticus. Rückseite: R Wilhelmus Kortelangen).
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Vollregest:
König Wenzel erlaubt dem Erzbischof Adolf, seinem "lieben Neffen und Freud", die nächsten drei Jahre vom Ausstellungstag dieser Urkunde an, von allen Weinen, die wachsen (und gevallen) im Rheingau (Ringawe) auf beiden Seiten des Rheins, in der Mark von Bingen und in andern Marken, die zum Rheingau gehören, zu Wasser und zu Land (an welchen steten im das alles fuglich ist) "vor dem Boden" einen Gulden zu erheben. Er gebietet allen, den Erzbischof nicht zu hindern, ebenso alle im Rheingau in den Marken, die Weinwachs im Rheingau und in den Marken haben. - Geben zu Miltenberg 1382 des freytags nach sand Margarethen tage, des Böhmischen Reiches im 20, und Römischen im 7. Jahr.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- König: Wenzel [1376-1400] (Aussteller)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Empfänger)
- Martin [scolasticus] (Nennung)
- Kortelangen: Wilhelmus (Nennung)
Ortsindex
- Rheingau : Region (Nennung)
- Miltenberg : Stadt (Ausstellungsort)
Zitierhinweis:
StAD R 11 REM Nr. 28 [10], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2535 (Zugriff am 20.04.2024)