StAD R 11 REM Nr. 27

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StAD R 11 REM Nr. 27 [008]

Datierung: 30. Januar 1379

Quelle

Aussteller:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StA Darmstadt Best. R 11 Regesten der Erzbischöfe von Mainz Nr. 27 mit Verweis auf: OP Reichsarchiv München, Mainzer Erzstift fasc. 122. 1. Siegel Siegfrieds d.J. hängt, leicht beschädigt. 2. Siegel Siegfrieds d.A. abgefallen, 3. Siegel Lippolds hängt, stark verletzt, Siegelbild fast ganz abgesprungen. Verzeichnet: Reg. Boica 10 S. 25.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Siegfried (Siffrid) von Bültzingsleben (Bulezingsleben) d. j., Amtmann zu Rusteberg und Bischofsstein (zu dem Steyne), Siegfried (Siffrid) von Bültzingsleben (Bulczingsleben) d. a. und Lippolt von Hanstein (Hansteyn) entscheiden zwischen den Bürgern zu Heiligenstadt (Heylgenstat), nämlich Tyle Knoytz, Pfarrer zu St. Egidien in Heiligenstadt, Tyle von Kerstlingerode, Hans Fust (Fuust) und ihre Freunde und Räte einerseits, und Konrad (Conrad) Keseman, Helwig Hugolt, Heinrich von Dingelstede und ihren Freunden andererseits.

Sie bestimmen u.a. (nur örtliche Verhältnisse angehend): Die Briefe und Klagen, die vor ihrem Herrn von Mainz und seinem Kapitel gekommen sind von beiden Seiten, sollen beim Erzbischof [zur Entscheidung] stehen. Appeln und Hengkeln Sellen und Herman Steyne soll man ihr Geld geben, das man ihnen schuldig ist von des Erzbischofs wegen (von unsers heren wegen von Mencze). Wird die Sühne von beiden Parteien und den Räten gebrochen, so müssen die Schuldigen aus der Stadt Heiligenstadt (Heylgenstad) heraus und können nicht wieder zurück, es sei denn auf Geheiß des Erzbischofs oder seiner Amtleute hier zu lande und der Stadt Heiligenstadt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 27 [008], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21559 (Zugriff am 18.04.2024)