StAD R 11 Nr. 26
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
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Meine Entstehungsgeschichte
Überschrift Bibliographie z.B "Quellen"
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Quelle2
Quelle3
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Originale Form des Datums: 14. Februar 1377
Elekt Adolf von Mainz setzt dem Egen Seman von Kennenkein das Amt zu Tauber- Bischofsheim zum Unterpfand.
Adolf (-<em>ff</em>), erwählter Erzbischof von Mainz, Bischof von Speyer, setzt dem Egen (<em>Egin</em>) Seman von Kennenkein [1] [2], der ihm 1100 Goldgulden geliehen hat, mit Einwilligung des Domdekans Heinrich Beyer [von Boppard] und des gesamten Kapitels das Amt zu [Tauber-] Bischofsheim (<em>Byschofsheim</em>) mit allen Nutzen und Gefällen, wie es bisher der verstorbene Stein von Rydern innehatte, zum Unterpfand, bis er es mit 1100 Goldgulden einlöst. Er heißt die Bürgermeister, Schöffen und die Stadt Bischofsheim (<em>Byeschofsheim</em>), dem Egen als dem Mainzer Amtmanne gehorsam zu sein. Die Lösung ist 1/4 Jahr vor Kathedra Petri anzukündigen oder zu fordern. Geschieht die Zahlung zu Bischofsheim dann nicht Kathedra Petri, so hat Egen das Recht, die 1100 Gulden auf Zinsen (<em>Schaden</em>) zu leihen, die Zinsen hat Mainz zu zahlen. Geht Schloß Bischofsheim (<em>Bysch[ofsheim</em>]) ohne Schuld des Egen verloren, so hat Adolf das Geld binnen eines Vierteljahres auf ein anderes, gleichgutes Schloß zu verweisen. Das Kapitel siegelt mit (mit seinem großen Siegel). <br /><em>- Der gebin is</em>t 1377 <em>uff sant Valentins dag des heilgin Mertelers.</em>
Archivvermerke mit Originalzitaten (Kursiv).
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Siegel (kursiv) und Siegelführer
Unstrukturierte Beschreibung von mehreren Siegeln mit den gleichen Subelementen
Siegelführer, Zitaten von den Siegeln
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eine Fußnote, referenziert mit @label
Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390]
Seman von Königheim: Egen
Beyer von Boppard: Heinrich [Dh. II.]
Rydern: Stein von
Bischofsheim [Tauber] : Burg
Bischofsheim [Tauber] : Amt