StAD R 11 REM Nr. 26

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StAD R 11 REM Nr. 26 [080]

Datierung: 2. Dezember 1377

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD Best. R 11 REM Nr. 26 mit Verweis auf: Or. Perg. Marburg, STA (Verträge mit Trier). Sekretsiegel in g... K... auf der Rückseite: Treverens., wie es scheint von gleicher Hand - dann wäre die Urkunde von der hessischen Kanzlei geschreiben.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Kuno [von Trier] verbindet und vereint sich mit Landgraf Herman von Hessen: Er soll mit Herman gütlich sitzen die nächsten drei Jahre nach Datum dieser Urkunde. Er soll nach Kräften sorgen, dass dem Landgrafen aus seinen Schlössern und Burgen keine Schaden geschieht und Feinde des Landgrafen nicht gespeist werden. Wenn der Landgraf auf Kunos Mahnung Schulden an Untertanen Kunos nicht zahlt, dürfen diese pfänden. Erzbischof Kuno nimmt aus: den Papst und den Stuhl zu Rom, die Fürsten Kaiser Karl, den Römischen König Wenzel, Erzbischof Friedrich von Köln, den Herzog von Jülich, seine Neffen, den Grafen Gottfried von Ziegenhain und die Herren und die Herrschaften zu Falkenstein. Gegen diese hilft er dem Landgrafen nicht, ihnen aber auch nicht gegen den Landgrafen, davon ausgenommen sind der Papst, Karl und Wenzel, der er in ihren Nöten helfen will.

- D. Erembretstein 1377 feria quarta post diem b. Andree apostoli.

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 26 [080], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21424 (Zugriff am 24.04.2024)