StAD R 11 REM Nr. 02

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StAD R 11 REM Nr. 02 [110]

Datierung: 6. Januar 1384

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Vollregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz erteilt den Juden im Rheingau wegen deren freiwilliger Beiträge zur Tilgung der Stiftsschulden die Gnade, dass sie auf die Dauer von drei Jahren nur die gewöhnlichen Steuern und Gülten zahlen sollen, und dass sie während dieser Zeit keine Würfel an den Zollen zu Wasser und zu Land geben sollen.

- Datum Miltenberg 1384 fer. 4 (?) post circumcis. dom. 

Quellenkommentar:

Bodmann, Rheing. Alterth. 713. Vgl. Roth, F.N. I, 1, S. 522, nr. 136. Menzel (Schliephake), Geschichte von Nassau V, 99 Note (zu Januar 4). Das Datum »fer. 4« ist höchst wahrscheinlich falsch (Böhmer MS irrtümlich zu Januar 4), 1. weil [es] auf Epiphanie [Jan. 6] fiele, 2. weil das Intinerar mit Bruchsal im Widerspruch stände, 3. weil die Übereinstimmung mit der anderen Urkunde für die Juden [siehe die vorherige Nummer] auf Jan. 3 sein müsse. Demnach möchten wir uns die Annahme erlauben, dass statt feria »quarta« in dem Originaldatum »prima« gestanden habe. Wenn Roth und Menzel »die feria 4« bei Bodmann auf Jan. 4 setzen, so widerspricht diese Reduktion der Bedeutung von »feria 4« entschieden und ist keinesfalls zulässig.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 02 [110], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2543 (Zugriff am 19.04.2024)