StAD R 11 REM Nr. 02

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StAD R 11 REM Nr. 02 [102]

Datierung: 28. Juni [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und Nr. 28. (Verweis auf: Frankfurt StA, Kopiar 6 f. 75v. Nr. 103. - RTA I, S. 336, Nr. 190).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Kuno von Trier schreibt König Wenzel in Sachen des Geleits der Stadt für die drei rheinischen Erzbischöfe.

Vollregest:

Erzbischof Kuno von Trier schreibt König Wenzel, der ihn und die Erzbischöfe [Friedrich] von Köln und [Adolf von] Mainz nach Frankfurt zu sich befohlen hat.

Am letztvergangenen Sonntag [22. Juni] haben der Erzbischof von Mainz und er zu Koblenz mit zwei Gesandten (frunde) der Stadt Frankfurt über ein Geleit der Stadt für die drei Erzbischöfe gesprochen und den Gesandten ein Notel darüber mitgegeben. Nun hat Frankfurt ihnen Geleitsbriefe gesandt, die in etlichen Punkten anders lauten als die Notel; einen der Geleitsbriefe und Abschrift der Notel legt Kuno für den König bei. Ihn und die Gesandten des Kölners, die bei ihm sind, erscheinen die Geleitsbriefe ungenügend; Sie wollen welche nach Inhalt des Notels haben. Erzbischof Kuno bittet den König, die Stadt Frankfurt davon zu unterrichten,[b] dass sie dem Erzbischof von Mainz, ihm und seinen Freunden und Dienern und den Freunden des Kölners, die mit ihm kommen werden, ein strack sicher geleide geben sollen, wie das in dem Notel steht; dann will er unverzüglich kommen. Wenn dem Erzbischof von Mainz und ihm das Geleite wie ausgehandelt gegeben worden wäre, so wären sie am morgigen Sonntag beim König in Frankfurt gewesen. Der König möge ihr Fernbleiben und auch das der Freunde des Kölners entschuldigen. Kuno sendet dem König seinen Ritter und Amtmann Friedrich (Friderich) von Sassenhusen (Saessenhusen), dem der König das glauben möge, was er über diese Angelegenheit sagen wird.

- Datum Wesalie vigilia beatorum Petri et Pailu apostolorum [1382].[a]

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Die Jahreszahl ergibt sich aus dem Zusammenhang.
[b] Dass der König die Frankfurter rasch von dem Begehren Kunos unterrichtet hatte, zeigt der Eintrag im Frankfurter Rechenbuch zum 5. Juli 1382 (sabbato post Udalrici): 34 sh. minus 1 hell. verzerte Conrad schriber zue koste unde schifflone gein Eltefijl an Brunen zur Brunenfels mit ime zue redden umb daz geleide der fursten zu gebin von Mentze, den von Tryre und von Colne, zue unserm herren dem kunege zue kommen. (RTA I Nr. S. 353 200 Nr. 6a]

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 02 [102], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2394 (Zugriff am 19.04.2024)