StAD R 11 REM Nr. 02

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StAD R 11 REM Nr. 02 [129]

Datierung: 7. Oktober 1379

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StA Darmstadt Best. R 11 Regesten der Erzbischöfe von Mainz Nr. 2 (Adolf) mit Verweis auf: Aus Wenckers Excerpten II, 362 in der Stadtbibliothek zu Straßburg. Menzel, Archival. Mittheil. In: ZGO XXIII, 460. Regest: Koch/Wille Nr. 4312.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Herzog Stefan von Bayern schließt eine Sühne zwischen Erzbischof Adolf von Mainz, Bischof zu Speyer, und dem Pfalzgrafen Ruprecht I. dem Älteren. U.a. wird bestimmt, dass Rockenhausen halb Ruprecht dem Jüngsten, halb dem Erzbischof gehören solle. Zugleich verbünden sich die drei Ruprechte mit dem Erzbischof gegen die Raugrafen und ihre Helfer. Falls den letzteren durch eine Sühne Rockenhausen zugesprochen würde, solle die Pfalz bei ihrer Lehenschaft bleiben.

- D. Weinheim Freitag vor Dionysius 1379.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 02 [129], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21605 (Zugriff am 29.03.2024)