StAD R 11 REM Nr. 02

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StAD R 11 REM Nr. 02 [078]

Datierung: 11. Dezember 1388 [a]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (Mit Verweis auf: Nürnb. Arch. Conserv. cod. 278 fol. 60. - Straßburg, Seminarbibliothek, Wenckers Exzerpte I, 113v).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bestimmungen, wie die Sicherheits- und Geleitsbriefe der Fürsten und Städte beschafft und gegeneinandner ausgetauscht werden sollen. 

Vollregest:

Bestimmungen, wie die Sicherheits- und Geleitsbriefe der Fürsten und Städte beschafft und gegeneinandner ausgetauscht werden sollen. Siegfried (Seyfrid) von Venningen (Veningen), Meister des Deutschen Ordens (Teutsch ordens), Graf Johan von Sponheim (Spanheim) und Ulrich von Wolfsberg (Wolfsperg) , Pfleger zum Rotenberg, sollen die rheinischen (reinischen) Städte und die Stadt Nürnberg (Nuremberg) informieren.

Bischof Lamprecht zu Bamberg (Babenberg) und Friedrich (Fridrich) Burggraf zu Nürnberg (Nuremberg) sollen mit den Fürsten wegen des Geleits verhandeln, und sie und die Städte veranlassen, von den nachstehenden Fürsten versiegelte Briefe auszutauschen.

Diese drei Fürsten sollen Erzbischof Adolf I. von Mainz (Meintze), Herzog Ruprecht der Ältere, Pfalzgraf, und Burggraf Friedrich sein. Möchte man einen von diesen nicht haben, soll man den Bischof von Bamberg oder den Bischof von Würzburg (Wirzburg) an dessen Stelle nehmen.

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Der Eintrag ist undatiert. Die Angabe Vigeners wurden übernommen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 02 [078], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1769 (Zugriff am 29.03.2024)