StAD R 11 REM Nr. 02

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StAD R 11 REM Nr. 02 [067]

Datierung: 6. Februar 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

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Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Claes vom Stein, Domherr, sowie die Ritter Johan von Sooneck und Curt Spiegel geben bekannt, dass sie Erzbischof Adolf mit Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Hofgeismar verglichen haben.

Vollregest:

Claes vom Stein (Steyne), Domherr sowie die Ritter Johan von Sooneck (Sanecke) und Curt Spiegel, geben bekannt, dass sie Erzbischof Adolf mit Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Hofgeismar (Hobegeysmar) verglichen (geteidingt) haben. Die Stadt hat dem Erzbischof und seinem Stift eine Urkunde folgenden Inhalts gegeben:

Sie bekennen zunächst, dass sie bezüglich der Streitigkeiten von erzbischöflichen Beauftragten in folgender Weise verglichen worden sind:

[1.] Sie versprechen treue Bürger zu sein, nichts gegen Erzbischof, Stift und Domkapitel  bzw. in Zeiten der Vakanz gegen den Rat der Stadt Hofgeismar zu unternehmen. Werden ihnen solche Handlungen bekannt, werden sie dies dem Erzbischof anzeigen.

[2.] Alle Bündnisse und Eide, die gegen Mainz geschlossen wurden, sind aufgehoben. Es sollen auch in Zukunft keine solchen mehr geschlossen werden.

[3.] Alle Gilden in Geismar, namentlich die "Gylden der elenden Bruderschaft" werden aufgelöst, ausgenommen die Kaufmannsgilde.

[4.] Wegen des bisherigen Streites darf nichts mehr unternommen oder gesagt werden.

[5.] Sie schwören, den Erzbischof bzw. seine Gesandten in Geismar ein- und auszulassen. Wenn die Mainzer kommen, wollen sie ihnen nach Aufforderung die Schlüssel zu den Pforten und Toren und auch die Tore und Pforten selbst bereitwillig überantworten.

[6.] Neubürger müssen diese Abmachung beschwören.

[7.] Wer diese Bestimmungen bricht, verfällt dem Erzbischof und seinem Stift mit Leib und Gut.

Die Stadt kündigt ihr großes Siegel an.

 … geben… zu Geyßmar … 1385 … uff den nechsten Mantag nach unsir lieben frauwentag Lechtmissen.
Die drei Aussteller kündigen ihre Siegel an.
- Gegeben … zu Geyßmar … 1385 … uf den nehsten Mantag nach unser Frauwentage Lechtmisse.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 02 [067], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1739 (Zugriff am 29.03.2024)