StAD R 11 REM Nr. 02

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StAD R 11 REM Nr. 02 [059]

Datierung: 16. Mai

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten (Mit Verweis auf: Janssen, Reichscorresp. I, 17. - Jung, Bd. III 174 Nr. 85).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz schreibt an den Rat zu Frankfurt wegen der Streitigkeiten mit der Wormser Geistlichkeit.

Vollregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz schreibt an den Rat zu Frankfurt.
Der Bischof und die Geistlichkeit zu Worms hätten der Stadt betreffs ihrer Streitigkeiten mit der Stadt das Recht vor König Wenzel oder den rheinischen Kurfürsten geboten. Dies habe Worms aber abgelehnt. Der Erzbischof bittet nun, die Stadt möge sich mit diesem Recht begnügen lassen, weil Bischof und Pfaffheit uns degelichs anrufen zu den rechten und uns auch zu verantworten sten von unsers herrn des koniges und des richs wegen und auch von geistlichkeid wegen als einem erzbischoffe.
- Wesel feria tertia post Exaudi [1385] [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Stellung in das Jahr 1385 wurde von dem Regestenbearbeiter in Darmstadt ohne weitere Begründung vorgenommen.

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 02 [059], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1458 (Zugriff am 19.04.2024)