StAD R 11 REM Nr. 25

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StAD R 11 REM Nr. 25 [060]

Datierung: 4. September 1376

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regest: Diehl, Urkundenbuch Esslingen Bd. II, S. 153, Nr. 1435, Zusatz.

Quellenbeschreibung:

Or. Perg.: Stuttgart, Hauptstaatsarchiv, Pfandschaften. Ein Stück vom (großen) Siegel Ludwigs (...tinensis sedis) an Pressel. Auf dem Bug von gleicher Hand: "dominus [...] archiepiscopus Maguntin.". Diese Aufschrift und die Mundart (Schreibweise "urchund") machen es wahrscheinlich, daß die Urkunde in der württembergischen Kanzlei geschrieben ist. 

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Ludwig gibt als Erzbischof, Erzkanzler in Deutschen Landen und Kurfürst  seine Einwilligung zu einer Urkunde Kaiser Karls IV vom 24. August 1376.

Vollregest:

Erzbischof Ludwig (Ludoweig) gibt als Erzbischof, Erzkanzler in Deutschen Landen und Kurfürst am donerstag vor unser lieben frowentag nativitatis [4. September 1376] seine Einwilligung zu der eingerückten Urkunde Kaiser Karls IV vom 24. August 1376. Dieser verpfändet dem Grafen Eberhard von Württemberg wegen seiner Dienste die Reichsstadt Weil mit allen Gefällen, die Schultheißenämter Esslingen und Gmünd und die Dörfer in der Pürsch bei Rottweil für 40.000 kleine Florentiner Gulden, bis er oder König Wenzel sie für diese Summe einlösen, und erlaubt ihm, andere Ämter und Ungelder in der Landvogtei Niederschwaben und den Städten, welche er außerhalb dieser hat, für die jeweiligen Pfandsummen einzulösen. In der Siegelankündigung: mit unserm angehenktem [!] insigel

- Der geben ist zcu Nuoremberg 1376 an donerstage von unser lieben frawen tag nativitatis.

Quellenkommentar:

In der Auseinandersetzung Kaiser Karls IV. und Graf Eberhards von Württemberg mit dem neu gegründeten schwäbischen Städtebund, dessen Mitglieder dem König die geforderte Huldigung versagten, andererseits unterstützt Erzbischof Ludwig den Kaiser und den Grafen. Als die militärischen Bemühungen gegen die schwäbischen Städte im Oktober ergebnislos blieben, endet auch die Verbindung zwischen Graf Eberhard und Erzbischof Ludwig. Vgl. Ulmann Stromer I, 7 (Chroniken der deutschen Städte, Bd. I, S. 35). Die schwäbischen Städte befürchteten, daß sie die (politischen) Kosten der Königswahl zu tragen haben würden, wie es die Verpfändung von Weil der Stadt und von Oppenheim zeigen.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [060], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2424 (Zugriff am 29.03.2024)