StAD R 11 REM Nr. 25

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StAD R 11 REM Nr. 25 [025]

Datierung: 18. Juli 1376

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Verweis auf: Fra, StadtA, Barth.Stift Nr. 3438: Adolfs Administrationssiegel auf der Rückseite unter Papieroblate aufgedrückt (Halbfigur unter gotischem Baldachin mit den Wappen von Speyer und Nassau).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz verpflichtet das Bartholomäusstift zu Frankfurt gegen die geschlossene Einigung nichts zu unternehmen.

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof zu Mainz, Bischof zu Speyer (Spire), befiehlt seinen Amtsleuten, den Dekan, das Kapitel, die Kanoniker und Vikare des Bartholomäusstiftes zu Frankfurt in Gesamtheit und einzeln, die sich mit ihm gütlich gerichtet haben wegen ihrer in diesem Jahre fälligen Zehnten, Korn- und Weingülten, hieran und auch in anderen Dingen in diesem Jahre nicht zu hindern, vorausgesetzt, daß sie - gemeinsam oder einzeln - nichts gegen ihn tun.
Der Erzbischof kündigt an, er habe: unser ingesigel uff diesen brieff gedrucket.
Datum Aschaffemburg in die beati Arnolffi 1376.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [025], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/221 (Zugriff am 25.04.2024)