StAD R 11 REM Nr. 25

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StAD R 11 REM Nr. 25 [117]

Datierung: 29. September 1375

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 2 und 25 (ohne weitere Quellenangabe).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Die Brüder Albrecht Harsch, Gewin und Hans, geloben an Eides statt, Wilhelm Brusse von Ysessheim und dessen Ehefrau Katherin von Helmstatt (Helmstat) schwören zu den Heiligen, dass sie mit Adolf, erwähltem Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer, der dem Wilhelm Brusse die Burg Ysessheim abgewonnen hatte, dahingehend geeinigt haben, dass Adolf die Burg in ihre Hand gibt. Die vier Herren sollen sie auf ihre Kosten für den Erzbischof bewahren. Die Burg steht dem Erzbischof offen. Der Erzbischof kann die Burg jederzeit zurückfordern. Sie ist dann nach Aufforderung binnen 14 Tagen zu übergeben. Wollen die vier Herren die Burg nicht länger behalten, so haben sie das dem Keller zu Neckarsulm (Sulme) mitzuteilen. Der Erzbischof soll Yssesshein dann binnen 14 Tagen zurücknehmen.

- Der da geben ist zu Sulme uff sant Michels tag 1375.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [117], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21210 (Zugriff am 28.03.2024)