StAD R 11 REM Nr. 25

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StAD R 11 REM Nr. 25 [097]

Datierung: 17. Mai 1375

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 25 mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv, Mainzer Dom, fasc. 128, Nr. 113. Siegel Gottfrieds von Ziegenhain hängt. Regesta Boica Bd. IX, S. 329. Friedensburg, Landgraf Hermann II. S. 18.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Gottfried (Gotfrid), Graf zu Ziegenhain (Cziegenhain), bekennt, daß er auf Kosten des Stiftes Helfer und Diener Adolfs, erwählten Erzbischofs zu Mainz und Bischofs zu Speyer, seines lieben Herrn und Neffen, und des Mainzer Stiftes geworden ist gegen den erwirdigen hern Ludwig (Lude-), der Bischoff zu Babinberg waz, gegen dessen Brüder Friedrich (Fryder-), Balthasar (Baltazar) und Wilhelm, Markgrafen zu Meißen, und ihre Helfer, auf 8 Jahre und besonders für die Dauer des Krieges (mit namen den kryg uz), den die von Meißen wider Adolf und das Stift zu Mainz begonnen haben.

1. Der Graf soll alle seine Burgen für Adolf offen halten, seine Schlösser Rauschenberg (Ruschen-), [1] Gemünden (Gemunden) an der Wohra (Wara) [2] und sein Haus Landsburg (Landes-) [3], wenigstens soweit er es vermag (kann er es nicht, so darf ihn Mainz deshalb nicht mahnen oder schuldigen).

2. Für das, was ihm Erzbischof Heinrich und das Kapitel schuldig geblieben sind, soll ihm Adolf am nächsten 18. Tage übers Jahr [1377 Januar 13] 500 Mark lot. Silbers zahlen, Gottfried gibt dann alle Schuldbriefe dem Stifte zurück.

3. Geht dem Grafen ein Schloß verloren oder wird er selbst gefangen, so soll Adolf nicht eher Frieden schließen als bis das Schloß wiedergewonnen oder der Graf frei ist; des Grafen Land, Diener und Helfer sollen mit in die Sühne aufgenommen werden.

4. Ist Gottfried oder einer seiner Diener bei Adolf auf dem Felde bei einem mainzischen Kriegszuge (und der ryt und die reyse es egenannten hern Adolffes und Stifftes zu Mencze weren und sie antreffen), so sollen die Reisigen, die von Adolf gefangen werden, dem Adolf allein sein, gefangene Bürger und Bauern aber und sonstige Beute (wie Pferde und Hengste) nach Anzahl der Leute zwischen Adolf und Gottfried geteilt werden; entsprechend wird es gehalten, wenn Adolfs mainzische Amtleute bei einem ziegenhainischen Zuge sind. Werden Schlösser gewonnen, die einem der beiden zu eigen gehören, so fallen sie an den Betreffenden allein, stehen sie zu Pfande, so wird das Geld nach Anzahl der Leute geteilt, ebenso werden fremde Burgen geteilt oder gebrochen. Die Leute des einen sollen in den Schlössern des anderen ihre eigenen Pfennige zehren (darinne sollen wir uff beyde siten hubeslichen unser phenninge zeren), ohne Schaden für die Schlösser.

5. Ganz besonders (mit namen und sunderlichen) ist bestimmt, daß Gottfried die 8 Jahre hindurch die mainzischen Lande und Leute beschützt und gegen jedermann hilft, ausgenommen den Kaiser, den Erzbischof von Trier (Tryr), den Erzbischof von Köln (Colne), Herzog Otto (Otte) von Braunschweig (Brunswig) - Gottfrieds Schwager -, und den Sternerbund (unsere Gesellen mit dem Sterne), mit dem er zur Zeit verbündet ist. [4]

- Datum 1375 feria quinta post dominicam qua cantatur in Ecclesia Dei Jubilate.

Fußnotenapparat:

[1] Rauschenberg, Krs. Marburg/Lahn, ziegenhainischer Amtssitz.
[2] Gemünden an der Wohra, Krs. Frankenberg.
[3] Landsburg, Gemeinde Allendorf, Krs. Ziegenhain. Die 1344-1345 erbaute Grenzfeste spielte auch zu Beginn des Sternerkrieges 1371 eine Rolle.
[4] Gottfried von Ziegenhain gehörte als Bundeshauptmann zu den zentralen Akteuren des Sternerbundes (Friedensburg, Landgraf Hermann, S. 18; Brauer, Grafschaft Ziegenhain, S. 37). Adolf hatte sich mit dem Ritterbund der Sterner schon 1374 Mai 6 verbündet (Stein, Landfriedenspolitik, S. 162).

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [097], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21189 (Zugriff am 16.04.2024)