StAD R 11 REM Nr. 25

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StAD R 11 REM Nr. 25 [089]

Datierung: 31. März 1375

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv, Erzstift Mainz, Nachtrag fasc. 42, Nr. 84. Auf der Rückseite Kanzleivermerk: "Ad. Speßhart, Monthadt Bachgauwe p.". Siegel: 1. Fritz Phil von Aulenbach, Siegel abgefallen. Die Siegel 2 bis 4 hängen, beschädigt, an Presseln: 2. Kunz von Aulenbach ("[S. C]UNR. PHIL DE ULE[NBACH]"); 3. Heinrich von Aulenbach, Siegel stark verletzt ("[S. H]enrici de U[lenb]ach"); 4. Fritz von Aulenbach, die Hälfte des Siegels hängt ("S. [...... D]E ULENB[ACH]"). Die Siegelankündigung bietet die Namen in derselben Abfolge wie der Beginn der Urkunde. Die Siegel hängen in der umgekehrten Reihenfolge.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Fritz und Heinrich, Gebrüder von Aulenbach (Ulen-), [1] Kunz (Contze) und Fritz (-e) Phil von Aulenbach (Ulen-) bekennen: Sie sind von Adolf, erwähltem Erzbischof zu Mainz und Bischof zu Speyer, zu Burgmannen und Burggrafen auf dem Schlosse Mönchberg (Mengebur) [2] eingesetzt; sie sollen dort wohnen und die Burg (hus) bauen und in Stand halten.

Dafür hat ihnen Adolf ihr Burglehen von 32 Pfund - 20 Pfund haben sie von Adolfs Oheim (vettern) Erzbischof Gerlach, 12 Pfund von Adolf - auf 40 Gulden gebessert, die jährlich zu Martini von der erzbischöflichen Bede zu Mönchberg (Mengebur) fallen sollen. Diese 40 Gulden sind mit 400 Gulden ablösbar; für je 100 Gulden, die Adolf bezahlt, sollen ihm die von Aulenbach (Ulen-) 10 Gulden auf ihr Eigengut bei Mönchberg (Mengebur) anweisen und von ihm zu Burglehen nehmen, um die Burg weiter in Stand (in bawe) zu halten und zu bewahren.

Auch sollen sie schwören, Adolf und seinem Vitztum zu Aschaffenburg mit dem Schlosse gewärtig zu sein und es ihm wider jedermann zu öffnen. Vor dem Erzbischof sollen sie zu rechtlichem Austrag bereit sein (er soll unsers rechten mechtig sin gein weme daz ist zu geben und zu nemen). Ohne seinen Willen soll niemand auf dem Schlosse aufgenommen (enthalten) und niemand daraus geschädigt werden. Pförtner und Turmhüter werden erst nach ihrer Eidesleistung zugelassen, desgleichen die Lehenserben der Aussteller.

- D. Aschaffenburg sabato ante dominicam Letare in ieiunio 1375.

Fußnotenapparat:

[1] Aulenbach bei Eschau im Spessart, Unterfranken.
[2] Mönchberg, Burg und Ort bei Eschau, Unterfranken. Mönchberg war zeitweise - neben dem Wasserschloß in Oberaulenbach - Sitz der Familie von Aulenbach, deren Grablege sich zeitweilig in der Mönchberger Kirche befand. Zu den beiden Adelsfamilien Aulenbach und Phil (Pfeil) von Aulenbach jetzt Feineis, Stammtafel.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [089], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21181 (Zugriff am 28.03.2024)