StAD R 11 REM Nr. 25

201 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 16.

StAD R 11 REM Nr. 25 [017]

Datierung: 4. Januar 1375

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 25 mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv, Erzstift Mainz, Urkunden bayrischer Provenienz, fasc. 1 [A]. Administrationssiegel Adolfs hängt (stark beschädigt). Zu Beginn des 15. Jahrhunderts (1417/23) lag das Original im Turm zu Ingolstadt, vgl. Speyer, Landesarchiv, Neuburger Kopialbuch Nr. 14, fol. 15v und 303v sowie ebd. in Bd. Nr. 15, fol. 14v (?) - (Gute) Kop. aus dem 15. Jh.: Speyer, Landesarchiv, Neuburger Kopialbuch Nr. 33, fol. 131v [B] -  Gleichzeitige Kopie 14. Jh.: Würzburg, Staatsarchiv, Mainzer Ingrossaturbuch 9, fol. 12 (alt: fol. 19, unvollständig durch Textverlust) [C]. Die Kopie im Mainzer Ingrossaturbuch 9 ist unvollständig; zwischen fol. 19 und 20 besteht eine Lücke.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz erläutert eine Verabredung zwichen ihm und Pfalzgrafen Stephan.

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof zu Mainz (Mencze), Bischof zu Speyer (Spire), bekennt, daß er sich versprochen hat dem hochgeborenen Fürsten, seinem lieben Herrn und Oheim, Herrn Stephan, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog in Bayern, für getreue Hilfe und Rat, die Stephan ihm tun soll und auch wohl tun mag gegen Herrn Ludwig (Ludewig) von Meißen, der Bischof war zu Bamberg (Babemberg), Herrn Friedrich, Balthasar und Wilhelm, Ludwigs Brüder, Markgrafen zu Meißen, und alle ihre Helfer und Diener, und daß zwischen ihm und Stephan verabredet ist:
1. Hilft ihm Stephan mit gewappnetem Volke (es were luczel oder vil), das in erzbischöfliche Vesten oder Schlösser kommt, so erhält es Kost wie die anderen Diener des Erzbischofs. Hilft ihm Stephan aber mit Macht, so soll Adolf ihm und den Seinen Brot und Wein reichen oder, wo er Wein nicht hat (daz wir win nit gehaben mochten) Bier; zu anderer Kost ist er nicht verpflichtet.
2.  Hat ihm Stephan zwei Jahre lang gedient und fordert dann Schadenersatz, so sollen Adolfs lieber Neffe Johann (Johan) von Ochsenstein (Ossenstein), Domdekan zu Straßburg, und Adolfs Oheim Gottfried (Gotfrid) d. J.  von Hohenlohe (Honloch) bestimmen, was Adolf dem Stephan zu geben hat.
3. Stirbt Stephan (unser herre und oheim), das got lange wende, so tritt sein Bruder Herzog Friedrich von Bayern, Adolfs Herr und Oheim, an seine Stelle in diesem Vertrag. Herzog Friedrich soll auch während dieses Krieges niemandem gegen den Erzbischof helfen.
4. Was Stephan auf dem Felde an Gefangenen, an Hengsten oder Pferden verliert, braucht Adolf nicht zu ersetzen. Andererseits erhält Stephan alles, was er an Schlössern, Gefangenen oder anderer Habe gewinnt; nimmt er aber einen oder mehrere der vier Markgrafen gefangen, so soll er sie dem Erzbischof ausliefern (antworten).
5. Wenn Stephan in diesem Kriege niederliegt, geschlagen und gefangen wird, so wird Adolf mit denen von Meißen keine berichtunge oder ubertrage aufnehmen, Stephan sei denn vorher gänzlich ledig und los.
6. Bringt es Stephan dahin (werez, daz  [...] schuffe), daß Adolf bestätigt oder providiert wird ([...] uns prov. werdt von deme stiffte zu Mencze), so soll ihm Adolf den Brief, den er von Stephan und Herzog Friedrich, Stephans Bruder, hat über die Hilfe, die sie ihm tun sollen, an Stephan zurückgeben; alle Briefe zwischen ihnen sollen dann ungültig sein mit Ausnahme des Briefes über die 16.000 Gulden, [a] den Adolf ihm um die Bestätigung und Provision gegeben hat.
- Datum Lutirburg quinta feria post Circumcisionem domini 1375. [b]

Quellenkommentar:

[a] Diese Urkunde ist bisher weder im Original noch in kopialer Überlieferung ermittelt. Vgl. zum 10. Januar 1375.
[b] In B unmittelbar nach dem Datum: deo gratias.

Da der Sohn Herzog Stephans II., Stephan III., am 10. Januar 1375 in Schlettstadt urkundet, kam es in der Region möglicherweise zwischen Adolf und Stephan III. zu einer persönlichen Begegnung. Die zeitliche Differenz zwischen den beiden Urkunden vom 4. und 10. Januar 1375 deutet vielleicht auf Verhandlungen hin.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [017], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1724 (Zugriff am 29.03.2024)