StAD R 11 REM Nr. 24

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StAD R 11 REM Nr. 24 [043]

Datierung: 20. Juli 1374

Quelle

Aussteller:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Quellenbeschreibung:

  • StAD, R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: Or. Perg.: Marburg, Staatsarchiv, Fulda, Propstei Johannisberg. Spuren der 2 abhängenden Siegel, an Presseln.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Dekane von St. Stephan und von Maria ad gradus zu Mainz, die für gewisse Propsteien zur Erhebung von Prokurationen beauftragt sind, schreiben dem Erzpriester und dem Kämmerer des Landkapitels zu Lauterbach.

Vollregest:

Die Dekane Hermann [von Wetter] von St. Stephan und Hermann [von Wiesbaden] von Maria ad gradus zu Mainz, die von Adolf, Bischof von Speyer, Administrator des Mainzer Erzstiftes, für gewisse Propsteien gemeinsam zur Erhebung von 3 Prokurationen an Stelle des päpstlichen Zehnten (collectores trium procuracionum loco decimi papalis) beauftragt sind, schreiben dem Erzpriester und dem Kämmerer des Landkapitels (sedis) zu Lauterbach (Lutern-) in der Propstei des [Mainzer] Johannesstiftes: Sie haben vom Propst und von den Mönchen des Konventes der Propstei Johannisberg [bei Fulda] (preposito et monachis conventis S. Johannis) 15, vom Propst und Konvent des Benediktinerklosters Neuenberg (novi montis) bei Fulda ebenfalls 15, von Propst, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters Blankenau (Blanckenauwe) 10 Goldgulden als die Hälfte der auf diese Institutionen bezüglichen Anteile an den Prokurationen erhalten. Falls Pröpste, die Äbtissin, Mönche und Nonnen wegen verspäteter Zahlung der Exkommunikation verfallen sind, so heben Sie die Exkommunikation auf, ebenso Suspension und Interdikt, und sprechen sie von der Irregularität los, die sie sich vielleicht durch Nichtbeachtung der Straferlasse zugezogen haben. Sie beauftragen den Empfänger, diese Lossprechung gegebenenfalls zu verkündigen und den Schuldigen die heilsame Buße aufzuerlegen. - In der Siegelankündigung: nostris sub sigillis presentibus. 

- Datum XIII. kal. mensis Augusti 1374.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [043], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2418 (Zugriff am 23.04.2024)