StAD R 11 REM Nr. 24

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StAD R 11 REM Nr. 24 [036]

Datierung: 13. Juli 1374

Quelle

Aussteller:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: Kop.: Magdeburg, Landeshauptarchiv, Kopiar des Klosters Anrode 1, fol. 267v (Abschrift des 17. Jh.). - Regest: Ausfeld in den Mühlhäuser Geschichtsblättern 7 (1906), 46 Nr. 139; Ostendorf, Quellenstudien zur Geschichte des Hülfensberges, S. 20 (Kurzregest).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Johann von Eberstein, Landvogt des Mainzer Erzstiftes (Stiftes zu Mainz), bestimmt im Namen seines Herrn und des Erzstiftes mit Wissen und nach Rat der »Freunde« des Klosters Anrode, dass zu jedem Vierding, den weiland Erzbischof Gerlach jeder Nonne dieses Klosters jährlich zu Pfingsten von dem auf dem Hülfensberg niedergelegten Opfergelde angewiesen hat, diese Jungfrauen aus dem Opferstock jährlich zu Pfingsten noch einen weiteren Vierding, zusammen also 1/2 Mark [Silber], zu Pfingsten bekommen sollen. Er heißt den Propst und die Vormünder des Konventes und die Vorsteher des Opfers, diese halbe Mark fortan statt des Vierdings auszuzahlen.
Siegelankündigung: Johann von Eberstein.

- Geben 1374 an sente Margaritin tage.

Fußnotenapparat:

Die Hauptwallfahrtszeit zur Hülfensbergkirche erstreckte sich von Pfingsten bis Montag nach Dreifaltigkeit, mit hohen Erträgen des Opferstocks.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [036], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21083 (Zugriff am 29.03.2024)