StAD R 11 REM Nr. 24

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StAD R 11 REM Nr. 24 [025]

Datierung: 16. Juni 1374

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: Gleichzeitige Papierkopie (mit der Überschrift: "Datum per copiam", zusammen mit den Urkunden vom 4.Juli 1374 und 14. Januar 1376, siehe dort). Straßburg, Stadtarchiv (G.u.P. 168 Nr. 27)

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Bischof Adolf von Speyer macht zu seinem und seines Hochstifts Nutzen seinen Neffen, den Straßburger Domdekan Johann von Ochsenstein (Ohsen-), zu seinem Amtmann diesseits und jenseits des Rheines. Er kann Johann jederzeit absetzen, ohne daß es ihm von diesem oder dessen Leuten verdacht werden darf (one sinen und der sinen zorn und verdehtnisze). Damit Johann als Amtmann "deste willeclicher und flisseklicher" sei, gibt ihm Adolf für das, was Johann als Amtmann an Kost und Zehrung nachweislich mehr braucht als ihm von den bischöflichen Schlössern und Städten gereicht wird, sein Schloß Deidesheim (Didens-) [a] mit allem Zubehör. Wird Johann abgesetzt, ohne dass ihm seine Auslagen vergütet werden, so soll er das Schloss bis zur Zahlung innehaben. Reicht Deidesheim zur Befriedigung der Ansprüche Johanns nicht aus, so soll Adolf auch den Rest noch ersetzen.

- Datum Bruhsel feria sexta post viti et Modesti 1374.

Fußnotenapparat:

[a] Deidesheim bei Bad Dürkheim.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [025], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21074 (Zugriff am 19.04.2024)