Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 292v [02]

Datierung: 9. Februar 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat das Kämmereramt, das Rabe von Löwenstein ihm aufgelassen hat, dem Volprecht von Dersch (Derß), Schulmeister am Mainzer Dom, eingedenk der treuen bisher geleisteten und künftig erwarteten Dienste, verliehen.

Volprecht soll alle Amtseinkünfte, Rechte und Gewohnheiten genießen, der Erzbischof wird ihn darin schützen und schirmen. Volprecht darf das Amt ohne erzbischöfliche Zustimmungn weder versetzen noch anderweitig veräußern. Er soll das Amt ehren- und würdevoll führen und dabei helfen, Schaden vom Amt, dem Erzbischof und seinem Stift abzuwenden. Volprecht hat einen Eid geleistet, alle Vertragspunkte unverbrüchlich zu halten.

Erzbischof Dietrich gebietet den Richtern des weltlichen Gerichts zu Mainz, die Münzmeister und Hausgenossen zu Mainz, den Volprecht in seiner Stellung anzuerkennen, wie Recht und altes Herkommen dies besagen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Hoeste uff donrstag sant apolonien tag ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 292v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22096 (Zugriff am 28.03.2024)