Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 292v [01]

Datierung: 19. Mai 1449

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Hans von Seeburg (Seburg) vor ihn getreten ist und ihn gebeten hat, ihm wegen seiner Notlage zu erlauben, 3 Huben Land zu Seeburg, Lehen der Mainzer Erzbischöfe, für 40 rheinische Gulden an Hans von Grone (Grona) verpfänden zu dürfen.

Eingedenk der treuen Dienste, die Hans von Seeburg geleistet hat und eingedenk seiner Notlage gibt der Erzbischof seine Zustimmung mit der Maßgabe, das Pfand binnen 3 Jahren zum gleichen Betrag wieder zu lösen. Geschieht dies nicht, wird der Erzbischof das Pfand an sich und sein Stift lösen und Hans von Seeburg kann es dann wieder für 40 Gulden zu Lehen von ihm zurücklösen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Montag nach dem Sontag vocem Jocunditatis ... [14]49

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 292v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22095 (Zugriff am 29.03.2024)