Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 282v [01]

Datierung: 27. September 1449

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bestimmungen zu einer geplanten Beredung zwischen Erzbischof Dietrich und der Stadt Mainz bezüglich ettlicher Streitpunkte.

Vollregest:

Philipp Graf zu Katzenelnbogen bestätigt, dass vorzeiten Pfalzgraf Ludwig bei Rhein, Herzog in Bayern zwischen Erzbischof Dietrich und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Mainz wegen ettlicher gebrechen vnd zuspruche, die sie gegeneinander hatten, am 4. Mai 1443 (Samstag nach dem Heiligen Kreuztag inventionis) in Worms einen Entscheid (anlaß) getroffen hatte.

Danach wurde am 11. Juni 1444 (Fronleichnamstag) eine teidigünge vnd bereddung gemacht. Nun haben alle Beteiligten wohl vermerkt, dass die einzelnen Punkte des Streites im Zuge eines kurzem Austrag nicht geschlichtet werden können. Darum hat man beschlossen, eine Ratsgremium (frunde) zu bilden um zu einer gemeinsamen saczung ordenunge und entscheidt zu kommen. Von jeder Partei sollen drei Ratleute am kommenden Sonntag Letare nach Mainz kommen und am Montag mit den Untersuchungen beginnen und dann nach Sichtung aller Aussagen und Urkunden einen verbindlichen Entscheid treffen.

Es folgen sehr ausführliche und detailliert beschriebene Einzelbestimmungen zum Ratsgremium und zum Ratsverfahren, zum Austausch von Briefschaften und zur Einhaltung von Fristen. In diesem Zusammenhang wird der Keller der Liebfrauenkirche Mariengreden zu Mainz als sicherer Verwahrort von Briefen und Schriften genannt. Erwähnt werden auch während des Verfahrens geltende Geleitsrechte, vor allem im Rheingau.

Graf Philipp kündigt sein Siegel an. Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in Deutschen Landen, bestätigt, dass alles mit seinem Wissen und Willen geschehen ist. Erzbischof und Stadt kündigen ihre Siegel an. Domdekan Richard von Kleen (Cleen) und das Mainzer Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

- Datum ... 1449 die Sabbati proxima post festum beati Mathie apostoli.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 282v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22089 (Zugriff am 20.04.2024)