Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 270v [01]

Datierung: 19. November 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim ihm und dem Mainzer Stift jährlich am Martinstag (11. November) 20 Gulden Geld zahlen müssen. Diese Zahlung tragen die Rüdt als erzbischöfliches Lehen. Cuntz Rüdt der ältere hat ihm nun mitgeteilt, dass dieses Lehen im Zuge einer Teilung an ihn und seine Erben gefallen ist. Der Komtur und das Deutsche Haus haben dem Contz die seit vergangenen Martinstag fällige Gülte heute bezahlt hat. Der Erzbischof quittiert für Contz und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg an sant Elisabethen tage ... 1448.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 270v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22064 (Zugriff am 25.04.2024)